Ein sauberes Auto ist Geschmackssache — aber wo Sie es waschen dürfen, ist das nicht. Anders als viele denken, gibt es dafür klare rechtliche Grenzen, die bundesweit gelten, ergänzt um lokale Regeln.
Die rechtliche Grundlage
Es gibt kein bundesweites Verbot, das Autowaschen zu Hause generell untersagt — wohl aber das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (§ 48 WHG). Es verbietet, dass Öl-, Kraftstoff- oder Reinigungsmittelrückstände ins Grundwasser gelangen. Da beim Waschen genau das passieren kann, regeln die einzelnen Kommunen per Satzung, wo und wie eine Autowäsche vor Ort erlaubt ist — die Regelungen unterscheiden sich teils erheblich.
Wo ist es (meist) erlaubt?
- Eigene Einfahrt oder befestigter Stellplatz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation — in vielen, aber nicht allen Kommunen mit klarem Wasser und ggf. mildem Shampoo erlaubt
- Wichtig ist eine versiegelte Fläche (Beton, Asphalt, Pflaster mit Fugenverguss), damit das Wasser kontrolliert abfließen kann statt zu versickern
Wo ist es so gut wie überall verboten?
- Öffentliche Straßen und Parkplätze — dort landet das Waschwasser meist direkt über den Gully ungeklärt in Flüssen und Bächen
- Rasen, Kies oder unbefestigte Flächen im eigenen Garten — hier versickert das Wasser direkt Richtung Grundwasser
- Wasserschutzgebiete — hier ist die Autowäsche zu Hause praktisch immer grundsätzlich untersagt
- Unterboden-, Motor- und Felgenwäsche auf der Straße — wegen der besonders hohen Öl- und Schadstoffbelastung fast überall verboten, selbst wenn die normale Wäsche erlaubt wäre
Sonntagsfahrverbot fürs Waschen
In mehreren Bundesländern (u. a. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Saarland) untersagt das jeweilige Feiertagsgesetz "öffentlich wahrnehmbare Arbeiten" an Sonn- und Feiertagen — dazu zählt auch das Autowaschen. In anderen Ländern wie Bayern, Hessen oder Sachsen ist es sonntags dagegen erlaubt.
Die sichere Alternative
Wer auf Nummer sicher gehen will: Eine öffentliche Waschanlage oder SB-Waschbox verfügt über einen Ölabscheider und leitet das Abwasser fachgerecht in die Kläranlage — dort ist die Autowäsche uneingeschränkt und zu jeder Zeit erlaubt, unabhängig von lokalen Satzungen.