Ein sauberes Auto ist Geschmackssache — aber wo Sie es waschen dürfen, ist das nicht. Anders als viele denken, gibt es dafür klare rechtliche Grenzen, die bundesweit gelten, ergänzt um lokale Regeln.

Die rechtliche Grundlage

Es gibt kein bundesweites Verbot, das Autowaschen zu Hause generell untersagt — wohl aber das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (§ 48 WHG). Es verbietet, dass Öl-, Kraftstoff- oder Reinigungsmittelrückstände ins Grundwasser gelangen. Da beim Waschen genau das passieren kann, regeln die einzelnen Kommunen per Satzung, wo und wie eine Autowäsche vor Ort erlaubt ist — die Regelungen unterscheiden sich teils erheblich.

Wo ist es (meist) erlaubt?

Wo ist es so gut wie überall verboten?

Bußgelder: Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes reicht die Spanne von rund 25 Euro Ordnungsgeld bis zu 100.000 Euro bei schwerer Gewässerverunreinigung — Sachsen und Baden-Württemberg zählen zu den Bundesländern mit den höchsten möglichen Bußgeldern. Am besten vorab beim örtlichen Ordnungsamt oder in der kommunalen Satzung nachschauen, was bei Ihnen konkret gilt.

Sonntagsfahrverbot fürs Waschen

In mehreren Bundesländern (u. a. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Saarland) untersagt das jeweilige Feiertagsgesetz "öffentlich wahrnehmbare Arbeiten" an Sonn- und Feiertagen — dazu zählt auch das Autowaschen. In anderen Ländern wie Bayern, Hessen oder Sachsen ist es sonntags dagegen erlaubt.

Die sichere Alternative

Wer auf Nummer sicher gehen will: Eine öffentliche Waschanlage oder SB-Waschbox verfügt über einen Ölabscheider und leitet das Abwasser fachgerecht in die Kläranlage — dort ist die Autowäsche uneingeschränkt und zu jeder Zeit erlaubt, unabhängig von lokalen Satzungen.