Ob nach einem Umzug, wegen eines Halterwechsels oder einfach, weil ein anderer Anbieter günstiger ist — ein Versicherungswechsel ist häufiger möglich, als viele denken.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
Die Kfz-Haftpflicht läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird — die Kündigungsfrist beträgt dabei praktisch immer einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Wann genau dieses Vertragsende (die sogenannte "Hauptfälligkeit") liegt, ist aber nicht bei jedem Vertrag gleich:
- Klassisches Kalenderjahr: Viele ältere bzw. klassische Verträge laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Hier muss die Kündigung spätestens zum 30. November beim Versicherer eingehen.
- Individuelles Vertragsjahr (unterjährige Hauptfälligkeit): Bei vielen neueren Verträgen läuft das Versicherungsjahr stattdessen genau ein Jahr ab dem individuellen Vertragsbeginn — z. B. bei Abschluss am 14. Mai bis zum 13. Mai des Folgejahres. Die Kündigung muss dann einen Monat vor diesem persönlichen Stichtag eingehen, unabhängig vom Kalenderjahr.
Das genaue Vertragsende bzw. die Hauptfälligkeit finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder den Vertragsunterlagen. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Nachfrage beim Versicherer, um den nächstmöglichen Kündigungstermin sicher zu erfahren. Am besten kündigen Sie ohnehin per Einschreiben oder mit Lesebestätigung, damit der Zugang beim Versicherer nachweisbar ist.
Sonderkündigungsrecht
Unabhängig vom Jahresende können Sie außerplanmäßig kündigen bei:
- Beitragserhöhung: Erhöht Ihr Versicherer die Prämie (z. B. durch eine höhere Typklasse oder Regionalklasse), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Erhöhung
- Umzug: Ein Wohnortwechsel kann die Regionalklasse und damit den Beitrag ändern — auch das kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen
- Fahrzeugverkauf: Beim Verkauf endet die Versicherung automatisch mit der Ummeldung auf den neuen Halter
- Schadensfall: Nach einer Schadenmeldung besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht
So läuft der Wechsel ab
- Neue Versicherung vergleichen und auswählen
- Bei der neuen Versicherung abschließen — Beginn passend zum Ende der alten Police wählen
- Die neue eVB-Nummer erhalten Sie direkt bei Vertragsabschluss
- Alte Versicherung kündigen (bei ordentlicher Kündigung) bzw. die Kündigung erfolgt automatisch bei Halterwechsel
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
- Nicht nur den Beitrag vergleichen, sondern auch Deckungssumme und Selbstbeteiligung
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird beim Wechsel übernommen — beim neuen Anbieter eine Schadenfreiheitsbescheinigung des alten Versicherers anfordern
- Werkstattbindung oder Rabattschutz können den Beitrag zusätzlich senken