Ob nach einem Umzug, wegen eines Halterwechsels oder einfach, weil ein anderer Anbieter günstiger ist — ein Versicherungswechsel ist häufiger möglich, als viele denken.

Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Die Kfz-Haftpflicht läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird — die Kündigungsfrist beträgt dabei praktisch immer einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Wann genau dieses Vertragsende (die sogenannte "Hauptfälligkeit") liegt, ist aber nicht bei jedem Vertrag gleich:

Das genaue Vertragsende bzw. die Hauptfälligkeit finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder den Vertragsunterlagen. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Nachfrage beim Versicherer, um den nächstmöglichen Kündigungstermin sicher zu erfahren. Am besten kündigen Sie ohnehin per Einschreiben oder mit Lesebestätigung, damit der Zugang beim Versicherer nachweisbar ist.

Sonderkündigungsrecht

Unabhängig vom Jahresende können Sie außerplanmäßig kündigen bei:

So läuft der Wechsel ab

  1. Neue Versicherung vergleichen und auswählen
  2. Bei der neuen Versicherung abschließen — Beginn passend zum Ende der alten Police wählen
  3. Die neue eVB-Nummer erhalten Sie direkt bei Vertragsabschluss
  4. Alte Versicherung kündigen (bei ordentlicher Kündigung) bzw. die Kündigung erfolgt automatisch bei Halterwechsel
Achtung Deckungslücke: Sorgen Sie dafür, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht — ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung darf nicht bewegt werden und riskiert bei einer Kontrolle empfindliche Konsequenzen.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten